Netzwerkdurchführungsgesetz

Laien können ab 01.01.2018 rechtswidrige Inhalte bei Facebook, Youtube und Twitter auf der Grundlage des NetzDG, Netzwerkdurchführungsgesetz, melden.  Ab diesem Datum müssen die Betreiber großer soziales Netzwerke in Deutschland Ansprechpartner für Behörden haben und Nutzern ein Verfahren an die Hand geben, das es ihnen ermöglich, Beschwerden über rechtswidrige Inhalte vorzubringen und zu erwarten, dass als dessen Konsequenz eindeutige rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden. Obwohl Kritiker, so die Wochenzeitung “Die Zeit”, dem neuen Gesetz vorwerfen “unkonkret und schlecht gemacht zu sein” (Die Zeit), drohen den Betreibern millionenhohe Geldbußen, wenn sie das Gesetz nicht umsetzen.

Kontextmenü eines Tweets beim Twitter

Twitter praktiziert bereits ein entsprechendes Meldeverfahren, das als Kontext-Menü für jeden Tweet aufgerufen werden kann und Nutzern und Nutzerinnen standardmäßig verschiedene Gründe für eine Beschwerde zur Auswahl anbietet. Wählt man den 4. Punkt aus, siehe oben, so öffnet sich ein weiteres Dialogfenster, das ohne juristische Kenntnisse vom Laien jedoch kaum zu bewältigen sein wird, denn folgende Optionen werden angeboten: der Tweet verstößt gegen

“Paragraph 86 StGB: Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen”

“Paragraph 86a StGB: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen”

“Paragraph 130 StGB: Volksverhetzung”

Die Prüfung ob der entsprechende Straftatbestand erfüllt wird, obliegt nun nicht einem Richter, sondern dem Unternehmen selbst, also Twitter. Das dieser Umstand der wichtigste Kritikpunkt am Netzwerkdurchführungsgesetz ist, verwundert nicht.
Andererseits ist denkbar, dass Tweets korrekt gemeldet, jedoch falsch begründet werden. Bedenkt man, dass Twitter im Wiederholungsfall (der fehlerhaften weil falsch begründeten Meldung) mit der Schließung des Nutzerkontos droht, dann werden Nutzerinnen und Nutzer sich nicht darin bestärkt fühlen, rechtswidrige Texte anzuzeigen.

Bei Facebook wird das neue NetzDG-Meldeformular wahrscheinlich nicht in Zusammenhang mit dem entsprechenden Beitrag aufzurufen sein, sondern, so die Wochenzeitung Die Zeit, im Impressum oder Hilfebereich untergebracht werden und schon den Meldevorgang an sich deutlich erschweren.

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