Verbreitete Auflage

Bei der Medienbeobachtung erhält der Kunde nicht nur den losen, ausgeschnittenen Zeitung- oder Zeitschriftentext. Nein, er erhält diesen feinsäuberlich ablösbar aufgezogen auf einem so genannten Medienblatt. Das Medienblatt enthält alle die Daten, die durch den “Ausschnitt” verloren gegangen sind – weggeschnitten wurden. Zu den wichtigsten Angaben gehören dabei die Quelle und das Erscheinungsdatum. Nachgewiesen werden aber auch mindestens zwei Auflagenzahlen: die verkaufte und die verbreitete, wobei diese zuletzt genannte immer höher liegt als jene, weil sie neben den verkauften zum Beispiel auch Ansichts-, Beleg- oder Probeexemplare umfasst. Darüber hinaus gibt es Medien, die nur “verbreitet” werden. Wie etwa die wöchentlich erscheinenden Anzeigen- oder Wochenblätter – im Volksmund auch “Käseblätter” genannt.
Heute ist mir eine Publikation auf den Tisch gekommen, bei der das Verhältnis zwischen verkaufter und verbreiteter Auflage besonders “interessant” ist: die DLG Lebensmittel. Die verkaufte Auflage gibt die IVW (Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern) bei dieser, in Frankfurt erscheinenden Fachzeitschrift mit “2” (in Worten: zwei) an, die verbreitete Auflage mit 10.054.

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