“Graue Suchvorgaben” bei der Medienbeoachtung

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Foto: Markus Winkler @markuswinkler

Beim Gespräch mit der Kundenberatung sehen wir es sehr gerne, wenn der Kunde die bloße Suchvorgabe – der Name einer Firma, eines Produktes, einer Veranstaltung oder Person – durch einen kleinen Text ergänzt, der beschreibt, was genau mit dem Namen gemeint ist. Diese Beschreibung wird intern bei uns auch als “graue Suchvorgabe” bezeichnet, “grau”, weil sie Teil des Auftrags ist, aber nicht berechnet wird, “grau” aber auch, weil sie für die “grauen Zellen” der im Lektorat beschäftigten Personen ist.

Das Auffinden einer Nennung ist nämlich kein Automatismus.

Die Suche nach der Mustermann GmbH & Co. KG, die sich in Frankfurt mit der Herstellung von Seifenblasen befasst, wird nämlich in den seltensten Fällen mit einem Text belohnt, in der alle diese Informationen vorkommen. Dass es in beinahe jeder größeren Stadt eine Firma gibt, die Mustermann heißt, aber eine anderen Gesellschaftsform und einen anderen Gesellschaftszweck hat, soll hier mal unhinterfragt vorausgesetzt werden. Was macht der Lektor oder die Lektorin also, wenn eine Firma dieses Namens z.B. im Wirtschaftsteil der in Norddeutschland erscheinenden “Stormarner Tagblatt” erwähnt wird? Und im Lokalteil des in Hessen erscheinenden “Darmstädter Echos“? Wenn es keine weiteren Hinweise im Text (oder im Bild) gibt, hat der Lektor schlechte Karten. Wird aber im fraglichen Artikel zum Beispiel ein Kindergeburtstag erwähnt und eine seifige Flüssigkeit, kann sich die Situation schnell klären, denn Zielgruppe und Grundstoff stimmen mit der “grauen Suchvorgabe” des Frankfurter Seifenblasenherstellers überein.

Lektorinnen und Lektoren müssen das Vorkommen einer Nennung also nicht nur zur Kenntnis nehmen, sie müssen eine Nennung darüber hinaus verstandesmäßig erfassen, interpretieren und im Sinne des Kunden entweder als Treffer buchen oder aufgrund fehlender Übereinstimmung ignorieren. Der Kundenauftrag wird letztlich nur erfüllt, indem im Lektorat von einem Menschen entschieden wird, ob eine Nennung ein Treffer ist oder nicht.

Ganz anders funktioniert eine Suche im Internet. Sie geben bei Google “Mustermann” ein und erhalten 53478 Ergebnisse. Diese Nennungen können Sie nicht alle überprüfen. Sie führen also eine zweite Suche durch. Jetzt versuchen Sie es mit “Mustermann GmbH & Co. KG” – in Anführungszeichen – und ergänzen Frankfurt. Als Ergebnis erhalten Sie 15 Treffer, in denen die Firma Mustermann entweder überhaupt nicht vorkommt oder wo alle 15 Treffer auf die Website des gesuchten Unternehmens verweisen.

Aus beiden Internetsuchen zu folgern, dass niemand etwas über den Frankfurter Seifenblasenhersteller veröffentlicht hat, wäre voreilig. Sicherer wäre es, ein Medienbeobachtungsunternehmen mit einer entsprechenden Suche zu beauftragen und bei der Auftragsvergabe die “graue Suchvorgaben” nicht zu vergessen.

Burkhard Heinz
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