Doppelte Medienbeobachtung?

Bei einer Medienbeobachtung sind es Auftragnehmer und Auftraggeber, die beide, wenn auch auf unterschiedliche Weise und in ganz unterschiedlichen Situationen, Medien beobachten.

Das mag seltsam klingen, ist aber so.

Auf der einen Seite sind wir es, die wir als Medienbeobachter im Kundenauftrag so viele Publikationen lesen, wie man es sich kaum vorstellen kann. Das Ergebnis sind Veröffentlichungsbelege, die dem Kunden anschließend zugesendet werden.

Beim Kunden beginnt dann die andere “Medienbeobachtung”. Sie besteht vor allem darin, zu überprüfen, ob die Ergebnisse auch alle richtig sind.
In der ganz überwiegenden Zahl der Fälle sind die Ergebnisse alle richtig. Eine Prüfung wäre von daher eigentlich überflüssig, gehört kudenseitig aber nunmal zum täglichen Geschäft unternehmerischen Handelns. Von dem Ärger, wenn man in einem mehrseitigen Zeitschriftenartikel die in Auftrag gegebene Nennung nicht findet, ganz zu schweigen.

Grade heute ruft mich eine Kundin an und meint, ich solle den Artikel aus der Zeitschrift “Auto Produktion” doch bitte gutschreiben. Das sei nicht ihr Thema und der Namen ihres Unternehmens komme im Text auch nicht vor.

Ich bitte um etwas Zeit, um die Angelegenheit zu überprüfen.

Früher hätte mir die Dame den Artikel zwecks Prüfung per Post zurücksenden müssen, heute reicht ein Blick ins Onlineportal der Kundin, in dem u.a. auch eine Vorschau von jedem gelieferten Ergebnis abrufbar ist. Hier hat die Kundin offensichtlich noch nicht nachgeschaut.

In der Zeile, in der ich die erwähnte Fachzeitschrift finde, öffne ich die Vorschau der Artikel-Seite und stoße schnell auf die Nennung des Kundennamens.

Ich stelle fest, der beanstandete Artikel wurde im Lektorat richtig gebucht und korrekt ausgeliefert. Das Problem: der Unternehmensname fällt auf einer eng bedruckten Textseite ohne Fotos. Die Lektüre des Originalausschnitts stellt für den Laien oft einfach eine Überforderung dar. Man verliert schnell die Konzentration, wenn einem das Thema fremd ist, und sucht nur noch lustlos nach der Nadel im Heuhaufen. Bei der im Onlineportal hinterlegten Vorschau gibt es dieses Problem nicht.

Als ich wenige Minuten später wieder mit der Dame telefoniere, weise ich auf die besagte Vorschau im Online-Kundenportal hin und auf die Nennung ihres Unternehmens.

Die Dame ist zufrieden und bedankt sich freundlich.

Der Prozess der Prüfung aller Veröffentlichungsbelege wird durch das für jeden Kunden eingerichtete Onlineportal ganz wesentlich vereinfacht. Im Onlineportal sind nicht nur die Vorschauen aller Ergebnisse hinterlegt, sondern auch alle anderen im Zusammenhang mit der Medienbeobachtung von uns erhobenen Daten. Abruf- und speicherbar: jederzeit.

Dass nicht alle Kunden alle Funktionen ihres Onlineportals kennen und nutzen, steht auf einem anderen Blatt.

Burkhard Heinz
mediatpress®

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