Zwei Seiten

Dieser Tage habe ich etwas länger mit einem Kunden über einen Ausschnitt korrespondiert. In dem besagten Ausschnitt kam die vereinbarte Suchvorgabe einfach nicht vor. “Schicken Sie den Artikel bitte zurück, Sie bekommen ihn dann gutgeschrieben,” habe ich gesagt. Was lag näher, als dass der Kunde den Artikel auf seinen Scanner legte und ihn mir per E-Mail zukommen ließ – eine sehr gute Kopie, an der ich eigentlich überhaupt nichts auszusetzen hatte. “Wir benötigen den Originalartikel”, musste ich zurückmailen, “Sie bekommen Ihr Porto natürlich auch erstattet”. 

Was will mediatpress® denn mit dem Papierausschnitt?, mag sich der Kunde gefragt haben. 

Auf der Kopie war wirklich alles gut zu sehen: der vollständige Ausschnitt mit Foto, Text und Überschrift, und das Medienblatt mit allen Veröffentlichungsdaten und allen internen Zahlen-Codes, die in Fällen einer Reklamation verständlicherweise etwas genauer unter die Lupe genommen werden. Aber, wie gesagt, dafür war die Kopie allemal genauso geeignet wie das Original. 

Aber trotzdem gibt es einen Unterschied zwischen der Kopie und dem Original. Es geht dabei nicht um, sagen wir mal, “zeichentheoretische Aspekte”. Es geht um so etwas simples wie die Vorder- und Rückseite eines bedruckten Sücks Papier. Denn genau lag der Grund für die Reklamation: der für den Kunden bestimmte Zeitungstext befand sich nämlich nicht, wie es sich gehört, auf der Vor-, sondern, für den Kunden nicht sichtbar, auf der Rückseite des Ausschnitts. 

Die Lektorin hatte die mit dem Kunden vereinbarte Suchvorgabe gefunden und korrekt markiert. Im Schnitt – hier werden die Zeitungen und Zeitschriften den Markierungen folgend auseinander geschnitten – hat die Cutterin zwar auch den markierten Zeitungstext richtig ausgeschnitten, aber nicht bemerkt, dass auf der Rückseite der besagten Zeitungsseite – exakt an der selben Stelle – ein zweiter, vollständiger Zeitungsartikel abgedruckt war, den die Cutterin, ohne es zu wissen, ebenfalls aus der Zeitung herausgeschnitten hatte. Als das perfekt sowohl auf Vorder- wie auf der Rückseite bedruckte Papier dann auf das Medienblatt – hier befinden sich alle Erscheinungsdaten wie Quelle, Datum, Auflage…. – aufgezogen wurde, sind Vorder- und Rückseite vertauscht worden und der Kunde erhielt seinen Ausschnitt ohne ihn wahrnehmen zu können. 

Als der reklamierte Ausschnitt bei mir ankam, brauchte ich also nur noch das Clipping vom Medienblatt abzulösen, ein neues Medienblatt zu erstellen, das Clipping umzudrehen und neu aufzuziehen, die Berechnung des Ausschnitts auf Null zu setzen und mich beim Kunden für die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

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