Mit der eAkte werden in der öffentlichen Verwaltung Anforderungen aus dem E-Government-Gesetz umgesetzt. Für uns Medienbeobachter bedeutet die eAkte, dass die von uns gefundenen Ergebnisse aus Print-Medien nicht mehr in Papierform, sondern nur noch digital per E-Mail oder über das für jeden Kunden eingerichtete Onlineportal geliefert werden.