EU-Urheberrechtsrichtlinie

Bisher war es das so genannte Providerprivileg, das Plattformen wie Youtube gegen weitergehende Forderungen von Rechteinhaber schützte. Das Providerprivileg ist ein Konzept, das dem des reitenden Boten ähnelt. Für die Nachricht, die der Bote überbringt, ist er selbst nicht verantwortlich, weil er nur der Überbringer ist. Angewendet auf das Internet heißt das, dass der Provider dank des Providerprivilegs davor geschützt wird, für bereit gestellte Inhalte, die er selbst nicht erstellt hat, zur Rechenschaft gezogen zu werden.

 

In der neuen Urheberrechtsrichtlinie soll nun vor allem genau dieses Privileg für bestimmte Arten von Plattformen beseitigt werden.

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