Jetzt ist es raus. Das Landgericht gibt dem Verlag der “Ruhr Nachrichten” recht und findet, dass das Portal der Stadt Dortmund, das unter der Adresse dortmund.de zu finden ist, Inhalte anbietet, die über die eigentlich zulässige Informationspflicht hinausgehen. „dortmund.de muss verlegerische Aktivitäten einstellen“ weiterlesen
Polizei: Öffentlichkeitsarbeit? So nicht!
Der Öffentlichkeitsarbeit der nordrheinwestfälischen Polizei wurden nun gerichtlich Grenzen gesetzt.