Jetzt ist es raus. Das Landgericht gibt dem Verlag der “Ruhr Nachrichten” recht und findet, dass das Portal der Stadt Dortmund, das unter der Adresse dortmund.de zu finden ist, Inhalte anbietet, die über die eigentlich zulässige Informationspflicht hinausgehen. Der Verlag der “Ruhr Nachrichten” ist erleichtert und freut sich, denn ihre grundgesetzwidrige verlegerische Tätigkeit muss das Stadtportal nun einstellen. Dass Dortmund diese Aktivitäten seit 2017 – auf den Inhalt der Website jenes Jahres bezog sich das Urteil – sowieso schon zurückgefahren hat, war nicht Gegenstand der Verhandlung. Ob die Stadt gegen das Urteil Berufung einlegen wird, ist noch nicht bekannt.
Burkhard Heinz
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