Medienbeobachtungen

Ein Schwein im vierten Stock

Bei der Arbeit im Lektorat hat man es auch mit Texten zu tun, die keinem Kundenauftrag zuzuordnen sind. Der Lektoratsleitung gefallen diese Texte nicht, weil sie von der eigentlichen Arbeit der Lektorinnen und Lektoren ablenken. Das heißt aber nicht, dass man auch hier mitunter Gefallen an diesen Artikeln findet. 

Es ist das menschliche Leben in seiner ganzen Vielfalt, das mitunter aus diesen Texten spricht. So auch aus dem kurzen Bericht über ein Gerichtsurteil, das einen vermeintlichen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz zum Inhalt hat. 

Alles fing damit, dass im Jahr 2023 ein herrenloses Schwein von der Polizei aufgegriffen wird. Mitten in Berlin. Es stellt sich heraus, dass das Tier in der Nähe wohnte, nämlich im vierten Stock eines Hauses aus der Gründerzeit. Einer von der Polizei durchgeführten Wohnungskontrolle zufolge lebte das Schwein hier dauerhaft. Eine Befragung der Wohnungseigentümerin bestätigt das. Zu ihrer Rechtfertigung erzählt die Frau, dass sie das Schwein als Minischwein erworben habe und dieses später zum Therapieschwein ausgebildet worden sei. In der Wohnung könne es sich frei bewegen, läge während der kalten Jahreszeiten am Liebsten auf der Couch und hielte sich wenn es wärmer ist auf einem Bauernhof in Brandenburg auf, wo es Kontakt zu anderen Tieren habe, sich suhlen könne und genügend Auslauf im Freien habe. Nach Sichtung des von der Frau auf Tiktok veröffentlichen Materials kam das Gericht nun zu dem Schluss, dass es sich nicht um ein Minischwein, sondern um eine Hängebauchschwein handele, dass das Tier aber so oder so in einer Wohnung nicht artgerecht gehalten werden könne, denn hier fehle eine Unterteilung in die erforderlichen Funktionsbereiche Ruhen, Fressen und Ausscheiden. Da die Wohnung über keinen Fahrstuhl verfüge, müsse das Schwein für die Ausflüge und Spaziergänge zudem bei vier Stockwerken zu viele Treppen laufen.

Quellen: 

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2026/09/berlin-gericht-verbietet-schwein-haltung-wohnung-4-stock.html

https://www.hausundgrund-verband.de/aktuelles/einzelansicht/ein-schwein-als-haustier-in-der-altbauwohnung-ist-das-erlaubt/

https://www.spiegel.de/panorama/leute/berlin-verwaltungsgericht-untersagt-haltung-von-hausschwein-in-altbauwohnung-a-6d52fffb-c83a-4bf4-98a8-e138adb95924

u.a.