Die deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverlage tun sich etwas schwer mit einer moderneren Sichtweise von Medienbeobachtung. Das Schlagwort des “papierlosen Büros” ist ja nun schon etwas älter, aber Belegexemplare aus Zeitungen und Zeitschriften müssen, soweit keine entsprechenden Lizenzen vorliegen, vom Medienbeobachter immer noch per Post zugestellt werden – anders zum Beispiel als in Österreich, der Schweiz, Frankreich, Großbritannien, Italien, …. .
Kurioserweise ist es dabei oft so, dass die Einrichtungen, die uns mit einer Medienbeobachtung beauftragen, auch die Stellen sind, die, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, bei der Entstehung entsprechenden Texte mitgearbeitet oder diese sogar vollständig geschrieben haben. Dass es für uns als Medienbeobachtungsdienst Arbeit macht, entsprechende Texte in Print- und Onlinepublikationen ausfindig zu machen, ist dem Kunden gut zu vermitteln, dass er aber für die Ergebnisse seiner Zusammenarbeit mit Zeitungs- oder Zeitschriften-Redaktionen noch besondere Abgaben – Lizenzen – zahlen soll, nur weil er seinen Veröffentlichungsbeleg per E-Mail zugesendet haben möchte, geht ihm verständlicherweise mitunter etwas “gegen die Schreibrichtung” – soll heißen gegen den Strich.