Datenschutzerklärung: lesen und lesen lassen

Die Zeitschrift Focus hat Allensbach damit beauftragt, Menschen ab 14 Jahren zu fragen, wie sie es mit der überall im Netz zu findenden Datenschutzerklärung halten. Das Ergebnis ist wenig überraschend, die Folgerungen daraus könnten für die Big Five des Internets aber unangenehm werden.

73 Prozent der deutschen Internauten – Internetnutzer und -nutzerinnen – lesen die besagten Datenschutzerklärungen nämlich nicht und mehr als die Hälfte geben an, die Sache “abzuhaken” um in Ruhe weiter surfen zu können. Rund zwei Drittel der 14 bis 29-Jährigen halten WhatsApp und Google zwar für “unverzichtbar”, mehr als drei Viertel sehen in einer weitergehenden Auseinandersetzung mit den Erklärungen keinen Sinn, weil man diese ja so wie so annehmen müsse, so zumindest die sehr verbreitete Ansicht.

Das ist jedoch nicht ganz richtig, denn die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fordere sowohl Freiwilligkeit wie Informiertheit der User/innen bei der Einwilligung in die Nutzungsbedingen großer Tech-Plattformen. Dem Bundesbeauftragten für Datenschutz ist das Problem bereits bekannt. Hier wird darüber hinaus beanstandet, dass Nutzer bei ihren Einwilligungen häufig nicht differenzieren könnten, in welchem Maß und auf welchen Weise von ihren Daten Gebrauch gemacht wird.

Sind die dem Internetdienstleister zur Verfügung gestellten Daten erforderlich lediglich zur Erbringung des Dienstes, geht es auch um die Kontrolle und Verbesserung von Algorithmen oder werden die Daten sogar für die Personalisierung von Werbung verwendet?

Der Fcous zitiert Boris Paal, Rechtsprofessor und Dekan an der Universität Freiburg. Er meint, dass man in dem von Allensbach nachgewiesenen Sachverhalt einen gesetzwidrigen Umgang mit Nutzerdaten sehen kann. „Würde die Datenschutzgrundverordnung hier strenger ausgelegt und entsprechend entschieden, wären alle Datenverarbeitungen rechtswidrig — auch rückwirkend.“

siehe auch Focus

Burkhard Heinz
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