Eigene und fremde Ansprüche

Wie geht man mit Kunden und Kundinnen um? Welche Ansprüche werden hier formuliert, welchen Ansprüchen kommt man nach, welchen Ansprüchen muss man von vornherein eine Absage erteilen?

Im Unternehmen gibt es dazu Richtlinien, die intern in einem Handbuch zusammengefasst sind. Da heißt es zum Beispiel, dass die

“kundenseitig formulierten Ansprüche von zentraler Bedeutung für die Abwicklung eines Medienbeobachtungsauftrags sind. Die im gegengezeichneten Angebot formulierten Bedingungen werden rückhaltlos erfüllt. Im Falle eines Konflikts sind entsprechende Regelungen vor Beginn einer Mediation zugunsten des Kunden auszulegen….”

In der Teeküche hört sich das etwas anders an. Allerdings im positiven Sinn. Nur spricht man hier eben informeller über diese Angelegenheiten.

So wurde neulich Immanuel Kant und dessen kategorischer Imperativ diskutiert. Gibt es dafür einen noch besseren Ort als die Teeküche eines Mediendienstleisters? Einen besseren Zeitpunkt könnte man sich wohl auch nur schlecht vorstellen, denn der Geburtstag des großen Philosophen jährte sich am 22. April 2024 zum 300. Mal. In seiner Gesetzesformel des kategorischen Imperativs schreibt Kant:

„Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“

Letztlich, so eine Mitarbeiterin, sei das nichts anderes als “Was du nicht willst, was man dir tut, das füg’ auch keinem anderen zu“. Angewendet auf das Thema „Ansprüche“ heißt das, dass wir ehrlich und transparent über Fähigkeiten, Leistungen und Grenzen kommunizieren müssen. Der Kunde – unabhängig davon, ob er Mann oder Frau ist – ist als gleichwertiger Partner zu behandeln.

Mit anderen Worten: Insgesamt erfordert der kategorische Imperativ von Kant, dass Dienstleister eine ethische Grundhaltung einnehmen, die auf Ehrlichkeit, Respekt, Fairness und Verantwortungsbewusstsein basiert. Diese Prinzipien sind Spiegel jeder geschäftlichen Interaktion und Entscheidung.

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