Der Auftrag für einen Clippingservice ist leicht vergeben. Es reicht, wenn unser Angebot handschriftlich gegengezeichnet und uns zum Beispiel als Fax oder per E-Mail als Smartphone-Foto zurückgesendet wird.
Anschließend wird die gewünschte Suchvorgabe eingerichtet. Auch wenn es nach außen nicht so erscheint, wird mit der neuen Suche intern eine umfassende Kette von Arbeitsabläufen gestartet. Der Vergleich mag ein wenig hinken, aber die ganze Sache ähnelt dem Maschinenraum eines großen Schiffs, wo die Anweisungen des Kapitäns – in unserem Fall die neuen Suchen – umgesetzt werden.
Vor allem läßt sich mit diesem Vergleich der so genannte Produktionsnachlauf erklären.
Wenn der Auftrag für ein Media-Monitoring nämlich gekündigt ist – die Kündigungsfrist beträgt bei uns lediglich 14 Tage – dann kann es vorkommen, dass nach Ablauf des entsprechenden Datums noch Ergebnisse übermittelt werden.
Warum man denn noch Ergebnisse zugesendet bekäme, obwohl man doch gekündigt habe, lautet die nicht selten formulierte Frage.
Wir weisen dann immer gerne auf den erwähnten Produktionsnachlauf hin.
Wie bei einem Schiff ist es nämlich so, dass man von der Brücke aus die Maschinen zwar stoppen kann. Zu denken, dass das Schiff aber sofort stehen bleibt, wäre recht abwegig und unprofessionell. Im “Maschinenraum” des Medienbeobachters sieht das ganze so aus: Es wird exakt bis zum Auftragsende gelesen, gesucht und ausgewertet.
Die anschließende Übermittlung der bis zuletzt angefallenen Ergebnisse kann also nur nach Ablauf des Auftrags erfolgen.
Würde die Übermittlung vor dem Auftragsende erfolgen, hätte der Kunde eine Beobachtung von zum Beispiel zwei Monaten bezahlt, wir hätten aber nur einen Monat und 29 Tage gearbeitet. Vielleicht sind wir da etwas altmodisch, aber das geht unserer Meinung nach nicht. Zwei Monate sind zwei Monate. Außerdem ist es so, dass die Ergebnisse, die “nachträglich” zugestellt werden, immer aus Publikationen stammen, deren Erscheinungsdatum vor dem Auftragsende liegt.
Burkhard Heinz
mediatpress®