Innenministerium plant “Medienbeobachtung”?

Eine selten in diesem Zusammenhang verwendete Vokabel ist die der Medienbeobachtung. Zeit-Online berichtet gestern von einem Referentenentwurf des Innenministeriums, der es den Geheimdiensten zukünftig möglich machen soll, nicht nur die Beiträge, die in den Medien veröffentlicht werden, zu beobachten, sondern gleich auch Medienhäuser, Verlage, Rundfunkanstalten und freie Journalistinnen und Reporter mit.

Der passendere Ausdruck für diese Art der “Medienbeobachtung” ist der der Medienüberwachung. Der Einsatz von so genannten Staatstrojanern, von dem die genannten Instanzen bisher ausgenommen waren, soll auf richterlichen Beschluss keine entsprechenden Anwendungsbeschränkungen mehr haben. Laut einem Reporter ohne Grenzen vorliegenden Dokument soll “es In- und Auslandsgeheimdiensten erlaubt werden, die Server, Computern, Smartphones von Journalisten zu hacken, verschlüsselte Kommunikation einsehen oder die Server verdeckt nach digitalen Daten durchsuchen; gespeicherte Dokumente, Browserverläufe, Gesprächsmitschnitte wären somit zugänglich.” Der Quellenschutz wäre damit erheblich erschwert. Die Veröffentlichung des Referentenentwurfs für ein “Gesetz zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts” erfolgte zuerst auf der Website netzpolitik.org.

Burkhard Heinz
mediatpress®

Datenschutzerklärung alle Rechte vorbehalten / mediatpress®