Trinkwasser: vom Lauf einer Pressemitteilung

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Eine Pressemitteilung kann unabhängig von den in ihr enthaltenen Daten in den Medien die Runde machen und sehr hohe Reichweiten erzielen. Voraussetzung dafür scheint zu sein, dass sie nachts von einem nicht ganz unbekannten Medium – am besten im Printbereich – aufgegriffen, veröffentlicht und damit verbreitet wird. Wenn der Inhalt der Meldung jetzt von allgemeinerem Interesse ist, dann ist die späte Stunde recht gut dazu geeignet, dass die entsprechende Meldung ungeprüft in den nächsten Stunden von einer und dann auch von anderen Presseagenturen aufgenommen und multipliziert wird.

Als Beispiel für diesen Vorgang nennt der Journalist Stefan Niggemeier auf seinem Blog die Meldung über die Preisexplosion des Trinkwassers. Es sei die Partei Die Grünen gewesen, die diese Meldung am 11.5.2018 gestreut habe und die dann von der Saarbrücker Zeitung gegen 3.00 Uhr nachts als Exklusivmeldung auf der Seite 1 der Printausgabe und eine halbe Stunde später von der Nachrichtenagentur AFP als eigene Meldung mit Verweis auf die Saarbrücker Zeitung veröffentlicht worden sei. Der Evangelische Pressedienst sei, so Niggemeier, um 10:12 Uhr, und die DPA um 12:26 Uhr nachgezogen. Keine dieser Quellen nimmt sich die Zeit, um die ursprüngliche Meldung zu überprüfen oder auch nur in einen Zusammenhang zu stellen. Stimmt es tatsächlich, dass die Preise für Trinkwasser in den letzten Jahren um sage und schreibe 25% gestiegen sind? Und ist der Zusatz „sage und schreibe“ überhaupt angebracht? Die Skandalisierung der vermeintlich auf das Statistische Bundesamt zurückgehenden Angaben veranlasst die heute-Redaktion in ihrer 14-Uhr-Ausgabe sogar zu einer infographischen Animation mit zwei Jahreszahlen – 2005 und 2016 – einem dicken blauen, steil nach oben gerichteten Pfeil und einer auf orangeroten Hintergrund erscheinenden Zahl: 25%.

Dass, so uebermedien.de, „im Laufe des Tages die Dementis der offiziellen Statistiker und verschiedener Interessensverbände allmählich Einzug in die Agenturmeldungen fanden“ führte nun nicht dazu, dass die ursprünglichen Meldungen korrigiert werden, nein, sie werden relativiert in dem Sinn, dass die DPA zum Beispiel ergänzt, dass es „Uneinigkeit über die Berechnungsgrundlage“ gäbe. Und was ist mit der Einordnung der Verteuerung von Trinkwasser um 25%? Wie hoch ist denn die allgemeine Preissteigerung in den 11 Jahren von 2005 bis 2016? Null Prozent? Nein! Sie beträgt 16,1%. Und verteilt auf 11 Jahre entspräche selbst eine Preissteigerung von 25% einer Inflationsrate von nicht sehr unüblichen 2,05%.

Im Dementi des Statistischen Bundesamted heißt es übrigens, dass die Trinkwasserpreise im genannten Zeitraum nicht um 25, sondern um 17,6% gestiegen sind.

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