Presseportale und Medienbeobachtung

Einige Presseportale, über die Pressemitteilung versendet werden können.

Im Bereich der Printmedien reduziert man die Anzahl der Ergebnisse einer Medienbeobachtung zum Beispiel durch Ausschluss der Unterausgaben einer Zeitungsgruppe. Im Bereich der Online-Medien schließt man die Quellen, an deren Veröffentlichungen man kein Interesse hat, am besten seitenspezifisch aus; die Unterscheidung von Haupt- und Unterausgaben gibt es online in diesem Sinne nicht.

Typisch ist der Ausschluss der Presseportale. Hier ist es ein Dienstleister, der anbietet, eine Pressemitteilung auf mehreren hundert angeschlossenen Presseportalen zu veröffentlichen. Will man eine Pressemitteilung auf diese Art unter die Leute bringen, dann benötigt man die Nachweise über die entsprechenden Veröffentlichungen eigentlich nicht mehr, weil der entsprechende Anbieter diesen Nachweis gegenüber seinem Vertragspartner selber erbringt. Die entsprechende Streuung der PM wurde darüber hinaus vertraglich vereinbart und bezahlt. Anschließend die in Auftrag gegebenen Veröffentlichungshinweise noch einmal vom Medienbeobachter zu bekommen, macht deshalb wenig Sinn.

Typische Presseportale sind openpr.de, prtext.de, pressemitteilung.de oder presseschleuder.com

Tatsächlich kann aber jede einzelne Online-Publikation und jede beliebige Gruppe dieses Veröffentlichungstyps von einer Medienbeobachtung ausgenommen werden.

Burkhard Heinz
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