Die gute Reklamation

Meine Arbeit besteht darin, die aus dem Lektorat kommenden Treffer stichprobenartig auf deren Relevanz zu prüfen. Die Relevanz dabei betrifft nicht nur die eigentliche Nennung im Zeitungs- oder Zeitschriftenartikel, sondern auch die Quellenangaben. Dazu verwende ich das Internet, die Website des jeweiligen Verlags oder das Telefonat mit der entsprechenden Redaktion. So auch neulich.

Vor mir liegt ein Presseartikel aus der Beilage einer in Nordrhein-Westfalen erscheinenden Tageszeitung. Der Presseartikel stammt von einer PR-Agentur, die beauftragte Suchvorgabe –  hier der Name eines Unternehmens aus dem Bereich Haustechnik – ist nicht zu übersehen.

Etwas scheint jedoch mit der angegebenen, einzigen Quelle nicht zu stimmen, denn die besagte Tageszeitung ist nur eine von 19 Unterausgaben derselben Zeitungsgruppe. Meine Überlegung ist, dass Beilagen eher immer in mehreren oder allen Unterausgaben veröffentlicht werden. Ein Telefonat mit der zuständigen Redaktion bestätigt diese Annahme. Ob man denn nachprüfen könne, ob das auch bei der Ausgabe vom 29. September so war, will ich wissen. Ja, das könne man, antwortet der freundliche Herr. Er wolle kurz Rücksprache halten und sich dann noch einmal melden.

Während ich auf den Rückruf warte, mache ich die Reklamation für das Lektorat fertig und will grade “inkomplette Quellenangabe” vermerken, als das Telefon schellt. An der Nummer sehe ich, dass es der nette Herr aus NRW sein muss. Ja, sagt er mir, seltsam, die Beilage ist tatsächlich nur in der von Ihnen genannten Ausgabe erschienen. Ich bedanke mich herzlich für diese Information und für die Bemühungen und lege auf.

Ich gucke noch einen Moment nachdenklich aus dem Fenster. Die Reklamation werfe ich nicht in den Papierkorb. Ich streiche sie durch und schreibe mit großem roten Filzstift „gute Arbeit!“ und lege sie in das Fach fürs Lektorat.

Burkhard Heinz
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