
Laien können ab 01.01.2018 rechtswidrige Inhalte bei Facebook, Youtube und Twitter auf der Grundlage des NetzDG, Netzwerkdurchführungsgesetz, melden. Ab diesem Datum müssen die Betreiber großer soziales Netzwerke in Deutschland Ansprechpartner für Behörden haben und Nutzern ein Verfahren an die Hand geben, das es ihnen ermöglich, Beschwerden über rechtswidrige Inhalte vorzubringen und zu erwarten, dass als dessen Konsequenz eindeutige rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden. Obwohl Kritiker, so die Wochenzeitung “Die Zeit”, dem neuen Gesetz vorwerfen “unkonkret und schlecht gemacht zu sein” (Die Zeit), drohen den Betreibern millionenhohe Geldbußen, wenn sie das Gesetz nicht umsetzen. „Netzwerkdurchführungsgesetz“ weiterlesen