Die Beauftragung einer Medienbeobachtung

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Die Beauftragung einer Medienbeobachtung ist ein sehr einfacher Vorgang. In der Regel beginnt alles mit dem Besuch unserer Website.

Hier wird entweder ein sehr kurzes und übersichtliches Formular ausgefüllt oder die dort angegebene Telefonnummer gewählt. Als Antwort auf beide “Maßnahmen” erhält der Kunde oder die Kundin per E-Mail ein schriftliches Angebot, das genau so konkret ist, wie die im Formular oder während des Telefonats gemachten Angaben, konkret und unterschriftsfähig. Manchmal gibt es noch die eine oder andere Rückfrage, denn dass eine bei uns in Auftrag gegebene Medienbeobachtung eine Kündigungsfrist von nur 14 Tagen hat, ist eine Information, die man im Angebot leicht übersehen kann. Ist dann alles geklärt und das Angebot kurz nach Mittag gegengezeichnet bei uns eingegangen, können wir am folgenden Werktag mit der Auswertung von Zeitungen, Zeitschriften, Internet, TV, Hörfunk und den Meldungen der Nachrichtenagenturen beginnen. Und die eine oder andere Änderungen setzen wir gerne auch noch nach dem Start der Medienbeobachtung um.

Burkhard Heinz

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